Die neue EU-Abfallverbringungsverordnung (VVA 2024/1157), die ab dem 21. Mai 2026 in wesentlichen Teilen gilt, bringt erhebliche Änderungen für grenzüberschreitende Abfallverbringungen mit sich. Führende Branchenverbände der deutschen Entsorgungs-, Recycling- und Papierindustrie warnen vor erheblichen Auswirkungen, die zu einer vorübergehend starken Einschränkung grenzüberschreitender Abfalltransporte innerhalb der EU führen könnten.
Kern der Kritik ist die verpflichtende Nutzung des digitalen Systems DIWASS (Digital Waste Shipment System), das nach Angaben der Verbände derzeit nicht ausreichend funktionsfähig ist und dem es an zentralen Funktionen, unvollständigen Registrierungsprozessen und fehlenden Testmöglichkeiten mangelt. Zusätzlich wird die starre Vorgabe kritisiert, Begleitdokumente zwei Werktage vor Transportbeginn einzureichen. In der Praxis erfolgen Transportdispositionen häufig kurzfristiger.
Die Verbände sprechen sich für eine verbindliche Übergangsphase bis mindestens Ende 2026 aus, in der die Nutzung von DIWASS für grün gelistete Abfälle ausgesetzt werden soll und bestehende Verfahren weiterhin ohne Sanktionen angewendet werden können. Der innereuropäische Handel mit nicht gefährlichen Abfällen gilt als wesentlicher Bestandteil funktionierender Recyclingketten innerhalb der europäischen Kreislaufwirtschaft. Nur durch kurzfristige Anpassungen könne eine reibungslose Umsetzung der Verordnung gewährleistet und die Funktionsfähigkeit der europäischen Kreislaufwirtschaft gesichert werden.
Stand: 2026-04-27
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft
