Die EU-Verordnung 2026/1234 schreibt ab 1. Januar 2027 den Einbau zusätzlicher Abdichtungsschichten bei neuen Deponievorhaben vor. Bestehende Anlagen müssen bis Ende 2028 nachgerüstet werden. Ziel ist, flüchtige organische Verbindungen und Sickerwässer effektiver zurückzuhalten und die Umweltbelastung zu minimieren.
Betreiber erhalten eine Übergangsfrist zur Anpassung der technischen Spezifikationen. Die Kommission stellt dafür Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Höhe von 150 Mio. € bereit.
Stand: 2026-02-18
Quelle: Originalartikel auf euwid.de
