Das im Rahmen der deutschen Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht höhere Recyclingquoten für Verpackungen sowie erweiterte Pfandregelungen vor. Hersteller müssen künftig umfassendere Recyclingkonzepte vorlegen und kommunale Entsorger werden stärker in die Überwachung eingebunden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Stand: 2025-12-27
Quelle: Originalartikel auf euwid.de
